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Freiberufler / Selbstständiger
Allgemeines
Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften sind diese Berufsgruppen erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt. Gesellschafter (Inhaber) einer GmbH tragen lediglich bis zur Höhe der Stammeinlage ein Haftungsrisiko.
Einzelunternehmen und Freiberufler hingegen müssen im Falle eines Falles mit ihrem gesamten Privatvermögen einstehen.
Sie haften auch dann, wenn Angestellte von ihnen für einen Sach- oder Vermögensschaden eines Auftraggebers oder Kunden verantwortlich sein sollten.

Aus diesen Gründen fällt der Risikovorsorge eine besondere Bedeutung zu.
Versicherungsfähig sind beinnahe alle Risiken. Welche Absicherung im Einzelfall sinnvoll und notwendig ist, ist durch eine Risikoanalyse zu ermitteln.
Die Risiken variieren nach Branche, Geschäftsgröße und Umsatzhöhe.
Nehmen Sie sich die Zeit, mit uns gemeinsam ein ausgewogenes und bezahlbares Risikomanagement zum Schutz Ihrer Existenz zu entwickeln.

