Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie im Raum der europäischen Union sind und/oder mit Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen besteht. Auch wenn dies der Fall ist, können für Sie erhebliche Kosten entstehen. Zumal die Versichertenkarte keine Garantie dafür ist, dass sie im besuchten Land beim besuchten Arzt akzeptiert wird. Und dann behandelt sie dort der behandelnde Arzt als Privatpatient zu deutlich erhöhten Kosten.