Berufs­unfähig­keit (BU)


Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung

ist für jeden sinvoll oder gar erforderlich, der von seinem Einkommen leben muss. Die Centberg GmbH – Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin und Brandenburg -  spricht offen und transparent mit Ihnen über geeignete und zu Ihnen passende Lösungen. Nachfolgend möchten wir Ihnen schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen geben. Sie ersetzen allerdings keine Beratung.


Wann zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt, wenn Sie zu 50 Prozent ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit für mindestens 6 Monate oder länger (aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr ausüben können.

Wie oft kommt das denn vor?

Statistisch wird jeder Vierte im Laufe seines Ausbildungs- und Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Die Statistik deckt sich mit den Erfahrungen der Centberg GmbH - Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin Brandenburg. Über 40 Kunden haben bei bester Gesundheit eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abgeschlossen und mussten die Leistungen der Berufs­unfähig­keitsversicherung in Anspruch nehmen. Die Krankheits- und Unfallfolgen heilt die BU nicht, aber die finanziellen Sorgen durch Einkommensverlust werden gemildert. 

Sind bestimmte Berufsgruppen besonders gefährdet?

Bestimmt. Allerdings sind die häufigsten Ursachen für Berufs­unfähig­keit Psyche, Krebs, Bewegungsapparat, Unfall, Nervensystem, Herz-Kreislaufsystem und weitere. Neu hinzugekommen ist seit 2021 auch Long-Covid.  

Kann der Beitrag "bezahlbar" gemacht werden?

Ja. Es gibt unterschiedliche "Stellschrauben". Laufzeit des Vertrages, Karenzzeit, Höhe der Absicherung, Dynamikperspektive,  Familiendeckung und Eintrittsalter.


 

Wozu brauche ich die Berufs­unfähig­keit? Es gibt doch die Erwerbsminderungsrente?

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung ist keine Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – sie ist ein wirkungsvoller Schutz Ihres Einkommens. 
Denn der Schutz aus dieser Versicherung leistet dann, wenn Sie zu mindestens 50 % ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 6 Monaten oder länger nicht mehr nachgehen können.
Die Erwerbsminderungsrente wird nur geleistet, sofern

  1.  Mindestens 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung eine Versicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung bestanden hat - junge Menschen erfüllen diese Voraussetzung möglicherweise nicht.
  2. Volle Erwerbsminderung wird nur dann gezahlt, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung täglich 3 Stunden arbeiten können, oder weniger. Diese Voraussetzung wird gemessen an allen möglichen Tätigkeiten, die am Arbeitsmarkt vorhanden sind.
  3. Halbe Erwerbsminderung wird nur dann gezahlt, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung täglich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können. Auch hier gilt: Ob Sie irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben können; ihr derzeitig beurflicher Stand wird nicht berücksichtigt.
  4. Die Erwerbsminderungsrente ist erheblich niedriger, als Ihr "Einkommens-Standard". Die voraussichtliche Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen.

Mit welchem Beitrag kann ich rechnen?

Der Beitrag für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung hängt insbesondere von den folgenden Merkmalen ab:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Ausbildung / Berufsgruppe / Risiko
  • Gewünschte Berufs­unfähig­keitsrente
  • Gewünschte Laufzeit

Je früher, desto besser und oftmals auch günstiger. Deshalb ist die Absicherung schon in jungen Jahren zu empfehlen und trifft auch zu für Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende.

Berufs­unfähig­keitsversicherung für mein Kind abschließen, obwohl mein Kind noch nicht arbeitet?

Die Berufs­unfähig­keit für ihr schulpflichtiges Kind ist nicht nur ein Geschenk für ihre oder seine Zukunft. Es ist auch eine finanzielle Absicherung für Ihre eigene Arbeitskraft. Sollte eine Erkrankung oder ein Unfall dazu führen, dass Ihr Kind für mindestens 6 Monate oder länger nicht schulfähig ist, so wird die vereinbarte Rentenleistung gezahlt und dient auch für Ihren persönlichen finanziellen Ausfall, der Ihnen durch Betreuung Ihres Kindes entstehen kann.

Was passiert, wenn etwas passiert?

*Die hier erstellte Grafik ist mit größter Sorgfalt erstellt. Allerdings dient sie ausschließlich der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit / rechtliche Sicherheit.

Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)

Dienstunfähigkeitsversicherung 

ist für jeden sinvoll oder gar erforderlich, der von seinem Einkommen leben muss und in einem Dienstverhältnis steht. Dies trifft zu, wenn Sie

  • Beamtin oder Beamter sind
  • Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter sind
  • Soldatin (auf Zeit) oder Soldat (auf Zeit) sind

Auch in diesen besonderen Arbeitsverhältnissen ist natürlich die Gefahr gegeben, dass die berufliche Tätigkeit infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls auf unbestimmte Zeit nicht ausgeführt werden kann. Ein Verdienstausfall ist die Folge. Dagegen können Sie Maßnahmen treffen in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufs­unfähig­keitsversicherung mit sogenannter Dienstunfähigkeitsklausel. Je nach Berufsgruppe sind Besonderheiten zu beachten. Außerdem sind klassische Beamt*innen nicht sozialversicherungspflichtig und erhalten keine Ersatzleistungen aus dem Sozialversicherungssystem. Hier hingegen können Versorgungsansprüche aus einer Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren geltend gemacht werden. Ob die Versorgungsansprüche ausreichen, hängt insbesondere von der bisherigen Dauer des Dienstverhältnisses ab.

Die Dienstunfähigkeitsklausel. Sollte eine Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren / Amtsarzt begründet werden, so erhalten Betroffene bei vorhandener Dienstunfähigkeitsversicherung die versicherte Rente aus der Absicherung. 

 Achtung. Bei Anwärterinnen und Anwärtern und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ist unter Umständen kein "Fallschirm" bei einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit vorhanden. Sollte eine Erkrankung oder ein Unfall zu einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit führen, so können die Betroffenen aus dem Dienstverhältnis entlassen werden.  Die Frage nach Versorgungsansprüchen stellt sich womöglich nicht. Daher ist insbesondere für zeitlich befristete Soldatinnen und Soldaten, als auch für Anwärterinnen und Anwärter die Absicherung des Einkommens existenzsichernd.


Vergleich und Angebot Berufs­unfähig­keitsversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.



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