Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Ge­bäude­ver­si­che­rung

ist für jeden Hauseigentümer und jede Hauseigentümerin unverzichtbar.  Sie schützt Ihre Immobilie - einen wesentlichen Teil Ihres persönlichen Vermögens - gegen Schäden und damit einhergehende finanzielle Risiken.  Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden grundsätzlich, eine bedarfsgerechte Vollkasko-Versicherung für den Vermögenswert abzuschließen.  Die Centberg GmbH – Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin -  spricht offen und transparent mit Ihnen über geeignete und zu Ihnen passende Lösungen. Nachfolgend möchten wir Ihnen schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen geben. Sie ersetzen allerdings keine Beratung.

 

 

Als Immobilieneigentümer können Sie den Versicherungsschutz Ihres Wohngebäudes frei wählen. 

107 Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Tarifvarianten mit und ohne Selbstbeteiligung an. 

Was wann wie versichert ist, können Sie auf bis zu 160 eng bedruckten Seiten (Versicherungsbedingungen) nachlesen.

Gibt es heute noch lückenhaften Versicherungsschutz?
Ja. Die Gebäudeversicherer bieten in der Regel Versicherungsschutz für Beschädigungen und/oder Zerstörungen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel an. 

Welche Kosten versichert sind, ist aber mit einem Schnellblick auf das Verkaufsprospekt nicht erkennbar. 

Vertrag mit vereinbarter Versicherungssumme. Alles palletti? Nein. Ein Beispiel. Sie haben eine Versicherungssumme von 500.000 €. Der tatsächliche Wert beträgt aber inzwischen 1.000.000 € und es entsteht ein Schaden in Höhe von 100.000 €. Der Versicherer beteiligt sich lediglich mit 50.000 € am Schaden, da das Haus zur Hälfte unterversichert war.

Wiederaufbau zu aktuellen Baupreisen

Gerade in der aktuellen Zeit der steigenden Material- und Lohnpreise ist die Reparatur oder der Wiederaufbau deutlich teurer, als zum Zeitpunkt des Neubaus. Gut und sicher sind Sie versichert, wenn der Versicherer den Wiederaufbau zu aktuellen Baupreisen zusichert.

Vertrag mit klassischer Sturmversicherung

Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Sollte eine Luftbewegung einen Schaden am Gebäude auslösen, die geringer als die Windstärke 8 aufweist, beteiligt sich der Versicherer mit 0 € am Schaden.

Bäume und Gebäudeschaden

Unabhängig davon, ob ein herabfallender Ast und/oder ein umgestürzter Baum des Nachbarn, des Straßenbegleitgrüns oder des eigenen Grundstückes das Gebäude beschädigt oder zerstört, haftet die eigene Ge­bäude­ver­si­che­rung. Aber auch hier gilt, dass Baumschäden in vielen Ge­bäude­ver­si­che­rungen erst ab einer Windstärke 8 versichert sind. Besser: “Egal wie stark oder schwach der Sturm bläst, Schäden an Ihrem Gebäude durch „Wind“ erstattet der Versicherer.

Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)

Diese sind gesondert zu ver­sichern und schützen beispielsweise bei Starkregen, der zu Feuchteschäden am Gebäude und technischen Einrichtungen führen kann. Wenn nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes, ist ein solches Schadenereignis nicht versichert.

Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Erddruck, Frost oder andere Ereignisse können zu Beschädigungen von Ableitungsrohren führen. 

weitere Rohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks

Mitversicherung zur Beseitigung von Rohrverstopfung.

Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.

Entfernen durch Sturm umgestürzte Bäume

Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit keine natürliche Regeneration zu erwarten ist.

Konditionsdifferenzdeckung

Sie haben heute eine Absicherung und stellen fest, dass der bestehende Vertrag nicht Ihren Anforderungen entspricht. Sie erhalten eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsumfangs (Deckungslückenschließung) durch einen anderen Versicherer bis der neue und gewünschte Vertrag beginnen kann. Die erkannten Deckungslücken werden sofort geschlossen.

Photovoltaik und E-Lade-Station

Häufige wird im Zuge der Nachrüstung übersehen, dass die teuren Ökoelemente gesondert zu ver­sichern sind. Ob das über die Ge­bäude­ver­si­che­rung oder alternativ über eine Elektronikversicherung abzusichern ist, muss im Einzelfall kalkuliert werden.

Bestleistungsgarantie

Dieser Einschluss garantiert die bestmöglichen Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes. Wenn ein Schaden nicht über den vorhandenen Wohngebäude-Vertrag abgesichert ist, kommt die erweiterte Vorsorge trotzdem für diesen Schaden auf, wenn er bei einem anderen deutschen Anbieter zum Zeitpunkt des Schadeneintritts mitversichert wäre. So ist Ihre Versicherung auch nach Jahren noch auf dem aktuellen Stand.

Hotelkosten im Schadenfall

Bei Unbewohnbarkeit nach einem Schaden werden Hotelkosten ersetzt.

Nässeschäden

Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen. 

Nebengebäude

Geräteschuppen und Nebengebäude sind nicht automatisch mitversichert. Wen vorhanden, darauf achten.

Technischer Fortschritt

Morgen ist die Bautechnik weiter als gestern. Das Kostet und so sind die Mehrkosten durch technologischen Fortschritt mit zu ver­sichern.

Sachverständigenkosten

Großschäden müssen durch Sachverständige ermittelt werden. Diese Leistung ist eine Deckungserweiterung und sollte durch den Versicherer getragen werden.

Wiederaufbau

Wiederaufbau bei Totalschaden. Auch an einem anderen Ort.


Vergleich und Angebot Ge­bäude­ver­si­che­rung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


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