Grundfähigkeitsversicherung


Grundfähigkeitsversicherung

ist für Menschen sinnvoll, die insbesondere in Risikoberufen arbeiten und von ihrem Arbeitseinkommen leben müssen.  Dies sind beispielsweise Bauarbeiter, Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer, Gesundheits- und Krankenpfleger, Handwerker, Kraftfahrer, Pflegehelfer und Pflegefachkräfte.  Die Centberg GmbH – Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin und Brandenburg -  spricht offen und transparent mit Ihnen über geeignete und zu Ihnen passende Lösungen. Nachfolgend möchten wir Ihnen schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen geben. Sie ersetzen allerdings keine Beratung.


Wann zahlt die Versicherung?

Wenn bestimmte Grundfähigkeiten durch Erkrankung oder Unfall verloren gehen. Dazu zählen unter anderem das Sehen, Sprechen, Greifen, Gehen, Heben, Hören, Autofahren, Treppensteigen oder der Verlust des Orientierungssinns. Die Grundfähigkeitsversicherung leisten also, wenn definierte Grundfähigkeiten verloren gegangen sind. 

Grundfähigkeiten im Alltag und Beruf

Treppen steigen, einen Computer bedienen, Baumaterial heben, eine Glühbirne einschrauben, eine Tasse halten, längeres Stehen, Auto fahren oder einfach nur gehen können sind für gesunde Menschen Normalität. Doch was passiert, wenn durch Krankheit oder Unfall beispielsweise ein Fliesenleger sich nicht mehr bis zum Boden bücken kann oder Fliesen und Zement nicht mehr heben kann?

Sind bestimmte Berufsgruppen besonders gefährdet?

Bäcker, Bauarbeiter, Garten- und Landschaftsbauer, Handwerker, Dachdecker, Bus- und LKW-Fahrer, Gesundheits- und Krankenpfleger, Lieferfahrer, Pflegehelfer, Security und viele mehr.

Kann der Beitrag "bezahlbar" gemacht werden?

Ja. Es gibt unterschiedliche „Stellschrauben“. Laufzeit des Vertrages, Höhe der Absicherung, Dynamik, Umfang der versicherten Grundfähigkeiten und Familiendeckung. Und Eintrittsalter. Das heißt, je früher, desto besser und oftmals auch günstiger kann die Grundfähigkeitsrente abgeschlossen werden.


Berufs­unfähig­keitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung. Was ist denn nun besser?

Das kann so pauschal nicht beantwortet werden. Daher ist in einem persönlichem Beratungstermin gemeinsam zu lokalisieren, welche Absicherung für Sie die ideale Lösung sein kann.

Unterschiede zwischen Berufs­unfähig­keitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung schnell erklärt.

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung orientiert sich daran, ob Sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Die Grundfähigkeitsversicherung orientiert sich nur an den versicherten Grundfähigkeiten. Ist der Verlust einer Grundfähigkeit gegeben, so wird die Grundfähigkeitsrente gezahlt. Dabei ist es nicht relevant, ob Sie dennoch ihrem Beruf weiter nachgehen können, oder nicht. Auch nicht, ob Sie aufgrund der körperlichen Einschränkung möglicherweise ein anderes Berufsbild erfüllen können und möchten. Die Grundfähigkeitsrente wird weiter bezahlt, solange die körperliche Einschränkung gemäß Versicherungsbedingungen besteht.

Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keitsversicherung können Sie in der Grundfähigkeitsversicherung je nach Anbieter und Tarif verschiedene Fähigkeiten hinzuwählen, oder gar abwählen. Beispielsweise schwere psychische Erkrankungen können, müssen aber nicht versichert werden. Auch aus diesem Grund ist die Grundfähigkeitsversicherung eine sehr attraktive Alternative. Insbesondere dann, wenn das Einkommen abgesichert werden soll, aber ein Berufs­unfähig­keitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) möglich ist.

Kann ich Berufs­unfähig­keitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung parallel abschließen?

Grundsätzlich ja.  Aber auch hier gilt: Wir beraten Sie offen, ehrlich und transparent. Die Frage der Sinnhaftigkeit gilt es immer anhand der individuellen Situation zu klären.


Vergleich und Angebot Grundfähigkeitsversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Kurzerklärung der Grundfähigkeiten


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