Falsch. Alle vorgestellten Versicherungslösungen zur persönlichen Altersvorsorge genießen staatliche Förderungen. Die private Rentenversicherung genießt zwar keine staatliche Förderung in der Ansparphase, dafür allerdings in der Rentenphase.
Während Produkte wie Riester-Rente, Basis-Rente oder betriebliche Altersvorsorge der sogenannten nachbelagerten Besteuerung unterliegen, so ist es bei der privaten Rentenversicherung genau anders herum.
Sie erhalten keine staatliche Förderung in der Zeit, in der die private Rentenversicherung bespart wird. Also der zu zahlende Beitrag wird aus voll versteuertem Geld bespart - Ihrem Nettoeinkommen. Dafür wird die private Rentenversicherung in der Rentenphase nur mit einem geringen Teil besteuert - auf den Ertragsanteil. Dies ist deutlich geringer, als bei den anderen Sparformen.