Rürup-Rente / Basis-Rente


Rürup-Rente / Basis-Rente

ist sinnvoll und besonders interessant für Besserverdienende, Menschen mit hoher Steuerlast und Selbstständige. Es kann ein Vertrag mit und ohne Garantieleistungen abgeschlossen werden. Die staatliche Förderung ist großzügig und denkbar einfach. Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben in Höhe von bis zu 25.638,60 € (Single) oder 51.277,20 € (Ehepartner) zu 94 % im Jahr 2022 geltend gemacht werden. Mit jedem Kalenderjahr steigt der Satz um 2 % und somit sind 100 % ab 2025 beim Finanzamt anerkannt. Auch sind Sonderzahlungen zum Jahresende möglich, sofern die Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen geben. Sie ersetzen allerdings keine Beratung. 


Was muss ich bei der Rürup-Rente / Basis-Rente insbesondere beachten?

Die Basisrente ist eine Rentenversicherung. Es wird eine lebenslange Rente ausbezahlt und diese ist zu versteuern. Allerdings ist der persönliche Steuersatz in der Rentenphase in aller Regel deutlich niedriger als während der Erwerbszeit. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Wohl aber kann die Rente für Hinterbliebene vereinbart werden.

Also kann ich die Rürup-Rente mit der gesetzlichen Rentenversicherung ver­gleichen?

Ja und nein. 

  • Ja, sie ist nicht kapitalisierbar und kann ausschließlich als Rente bezogen und ausgezahlt werden. 
  • Nein, denn Sie können durch diese Art der Rentenversicherung Ihre Steuerlast manövrieren. Oder anders gesagt: Sie können sich einen nennenswerten Teil Ihres Beitrages über die Einkommenssteuererklärung "zurückholen". 
  • Sie ist im bestimmten Rahmen vererbbar.

Mehrwert zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie können entscheiden, was mit den bezahlten Beiträgen passiert. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basis-Rentenversicherung eine kapitalgedeckte Vorsorge:

  • Anlageform individuell bestimmbar
  • Garantie: hohe Renditechancen mit geringer Wertsicherung oder hohe Wertsicherung mit niedrigerer Renditechance. 
  • Auch wenn Ihr Produkt nicht kapitalisierungsfähig mit Rentenbeginn ist, so steht das angesparte Kapital dennoch Ihnen persönlich in Form einer Rente zu. Sie haben Vertragssicherheit. Die gesetzliche Rentenversicherung hingegen ist umlagefinanziert und dort haben Sie keinen oder nur begrenzten Einfluss darauf, wie sich Politik, gesetzliche Rentenversicherung und Rentenhöhe in Zukunft verändern.

Lohnt sich die Basis-Rente auch für Angestellte?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Aber es gibt eine wegweisende Frage:

Machen Sie eine jährliche Einkommenssteuererklärung?

Wenn nein, lohnt sich die Basis-Rente in der Regel nicht. Denn Sie können dann die steuerlichen Förderungen nicht in Anspruch nehmen.

Wenn ja, lohnt sich die genauere Betrachtung. Denn auch, wenn Ihre Steuerlast "überschaubar" ist, so lässt sich dennoch ein oftmals nennenswerter Effekt durch die staatliche Förderung erzielen.


Selbstständige aufgepasst: Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll kommen

Immer wieder taucht die Debatte auf. Selbstständige sollen in Zukunft auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung werden, oder aber eine vergleichbare Versorgung verpflichtend nachweisen. Die politischen Motive dahinter dürfen zumindest hinterfragt werden: 

 Geht es um die soziale und wirtschaftliche Sicherheit der Selbstständigen in der Rentenphase?

 Sollen die sozialen Systeme entlastet werden, indem vermieden wird, dass viele Freiberufler und Solo-Selbstständige im Rentenalter in die Grundsicherung "rutschen"?

 Oder soll das erkrankte System gesetzliche Rentenversicherung durch neue Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gestärkt werden? Immerhin  wies die gesetzliche Rentenversicherung 2021 ein Defizit in Höhe von circa 97 Milliarden Euro aus. Das Finanzloch musste und muss durch Steuergelder ausgeglichen werden; also letztendlich durch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Vermutlich ist in allen Thesen eine Wahrheit enthalten. Die Frage lautet, ob und welche Wahlmöglichkeiten für Selbstständige noch bleiben. Aus der Versicherungswelt gibt es nur eine naheliegende Antwort: Ausschließlich die Rürup-Rente / Basis Rente erfüllt die bisher bekannten Voraussetzungen an eine alternative Vorsorgeform zur gesetzlichen Rentenversicherung. 

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Oft lohnt es sich, schon jetzt eine Basis-Rente abzuschließen und die Vorsorge aktiv in die Hand zu nehmen.


Vergleich und Angebot Rürup-Rente

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Rürup-Rente / Basis-Rente kurz erklärt


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