Schwe­re-Krank­hei­ten-Versicherung / Dread Disease


Schwe­re-Krank­hei­ten-Versicherung / Dread-Disease 

ist eine Ergänzung oder ein eigenständiger Versicherungsschutz zur Berufs­unfähig­keits-, Grundfähigkeits-, oder Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie ist für jeden sinnvoll, der durch eine schwere Krankheit eine einmalige, sofortige Kapitalzahlung benötigt oder wünscht. Ob und welche Schwe­re-Krank­hei­ten-Absicherung zu Ihnen passt, klären wir gern in einem persönlichen Termin (alternativ per Telefon oder Video-Meeting). Nachfolgend möchten wir Ihnen schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen geben. Sie ersetzen allerdings keine Beratung.


Wann zahlt die Schwe­re-Krank­hei­ten-Versicherung?

Im Vertrag der Absicherung sind die schweren Krank­hei­ten konkret aufgeführt. Erhalten Sie die Diagnose zu einer der genannten schweren Krank­hei­ten, zahlt die Dread-Disease das vereinbarte Kapital oder die zusätzlich vereinbarten Leistungen.

Welche Dread-Disease deckt die meisten Krank­hei­ten ab?

Das klären wir gern im gemeinsamen Termin mit Ihnen. Grundsätzlich decken eigenständige Dread-Disease-Versicherungen in der Regel deutlich mehr Erkrankungen ab, als wenn sie als Zusatzschutz in einer Berufs­unfähig­keits-, Grundfähigkeits-, oder Dienstunfähigkeitsversicherung hinzugewählt wird. In der Spitze können bis zu 55 Erkrankungen als Leistungsauslöser versichert werden.

Welche Erkrankungen sind bei einer Schwe­re-Krank­hei­ten-Versicherung gemeint?

Es handelt sich um Erkrankungen, die jeden treffen können. Beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs oder Multiple Sklerose. Allerdings sind in bestimmten Tarifen auch Blindheit oder Gehörlosigkeit mitversichert; also zum Teil sogar Grundfähigkeiten.

Kann die Dread-Disease-Versicherung noch ergänzt werden?

Ja. Sie können auf Wunsch auch die folgenden Leistungsauslöser hinzuwählen. Auch dann erfolgt einmalige Kapitalzahlung der vereinbarten Versicherungssumme.

  • Erwerbsunfähigkeit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Berufs­unfähig­keit

Wesentliche Unterschiede zur klassischen Arbeitskraft-Absicherung 

 Egal, welcher Auslöser zur Leistung der Schwe­re-Krank­hei­ten-Versicherung / Dread-Disease führt; die Kapitalzahlung wird einmalig gewährt. Der Vertrag endet im Anschluss.

 Bei einer Berufs­unfähig­keits-, Dienstunfähigkeits-, oder Grundfähigkeiten-Versicherung ist ein Leistungsauslöser nicht automatisch das Ende des Vertrages. Beispiel. Aufgrund einer Krebserkrankung erhält ein Versicherter für 12 Monate eine Rente aus der Berufs­unfähig­keitsversicherung. Nach Heilung ist er wieder voll arbeits- und belastungsfähig. Die Rentenzahlung wird eingestellt; die Beitragszahlung beginnt wieder und der Vertrag läuft weiter; maximal bis zum vereinbarten Laufzeitende. Eine neue Berufs­unfähig­keit in Zukunft ist weiterhin abgesichert.

 Sollte die Dread-Disease durch eine schwere Krankheit ausgelöst werden und leisten, so endet der Vertrag nach Kapitalzahlung. Eine neue Versicherung abzuschließen nach Heilung ist dann vermutlich nicht mehr möglich. Denn die Lebensversicherer stellen Gesundheitsfragen und würden bei einer schweren Erkrankung in den letzten 5 bis 10 Jahren das Risiko ablehnen.


Vergleich und Angebot Schwe­re Krank­hei­ten

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


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