Im Vertrag der Absicherung sind die schweren Krankheiten konkret aufgeführt. Erhalten Sie die Diagnose zu einer der genannten schweren Krankheiten, zahlt die Dread-Disease das vereinbarte Kapital oder die zusätzlich vereinbarten Leistungen.
ist eine Ergänzung oder ein eigenständiger Versicherungsschutz zur Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, oder Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie ist für jeden sinnvoll, der durch eine schwere Krankheit eine einmalige, sofortige Kapitalzahlung benötigt oder wünscht. Ob und welche Schwere-Krankheiten-Absicherung zu Ihnen passt, klären wir gern in einem persönlichen Termin (alternativ per Telefon oder Video-Meeting). Nachfolgend möchten wir Ihnen schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen geben. Sie ersetzen allerdings keine Beratung.
Im Vertrag der Absicherung sind die schweren Krankheiten konkret aufgeführt. Erhalten Sie die Diagnose zu einer der genannten schweren Krankheiten, zahlt die Dread-Disease das vereinbarte Kapital oder die zusätzlich vereinbarten Leistungen.
Das klären wir gern im gemeinsamen Termin mit Ihnen. Grundsätzlich decken eigenständige Dread-Disease-Versicherungen in der Regel deutlich mehr Erkrankungen ab, als wenn sie als Zusatzschutz in einer Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, oder Dienstunfähigkeitsversicherung hinzugewählt wird. In der Spitze können bis zu 55 Erkrankungen als Leistungsauslöser versichert werden.
Es handelt sich um Erkrankungen, die jeden treffen können. Beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs oder Multiple Sklerose. Allerdings sind in bestimmten Tarifen auch Blindheit oder Gehörlosigkeit mitversichert; also zum Teil sogar Grundfähigkeiten.
Ja. Sie können auf Wunsch auch die folgenden Leistungsauslöser hinzuwählen. Auch dann erfolgt einmalige Kapitalzahlung der vereinbarten Versicherungssumme.
Egal, welcher Auslöser zur Leistung der Schwere-Krankheiten-Versicherung / Dread-Disease führt; die Kapitalzahlung wird einmalig gewährt. Der Vertrag endet im Anschluss.
Bei einer Berufsunfähigkeits-, Dienstunfähigkeits-, oder Grundfähigkeiten-Versicherung ist ein Leistungsauslöser nicht automatisch das Ende des Vertrages. Beispiel. Aufgrund einer Krebserkrankung erhält ein Versicherter für 12 Monate eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach Heilung ist er wieder voll arbeits- und belastungsfähig. Die Rentenzahlung wird eingestellt; die Beitragszahlung beginnt wieder und der Vertrag läuft weiter; maximal bis zum vereinbarten Laufzeitende. Eine neue Berufsunfähigkeit in Zukunft ist weiterhin abgesichert.
Sollte die Dread-Disease durch eine schwere Krankheit ausgelöst werden und leisten, so endet der Vertrag nach Kapitalzahlung. Eine neue Versicherung abzuschließen nach Heilung ist dann vermutlich nicht mehr möglich. Denn die Lebensversicherer stellen Gesundheitsfragen und würden bei einer schweren Erkrankung in den letzten 5 bis 10 Jahren das Risiko ablehnen.