Hier können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente (bAV) einsetzten beziehungsweise umwandeln. Der Staat fördert diese Umwandlung bis zu 292 € im Monat. Es fallen keine Sozialabgaben einschließlich Steuern an. Wer mehr sparen möchte, kann das bis zu 584 € und für den übersteigenden Beitrag von 292 € fallen keine Steuern (Lohn- und Einkommensteuer) an. Zum sogenannten Entgeltumwandlungsbetrag muss der Arbeitgeber 15 % Zuschuss beisteuern. Er kann auch mehr und das stärkt die Altersrente spürbar. Betriebsrenten müssen in der Rentenphase versteuert werden. Allerdings ist der persönliche Steuersatz in der Rentenphase in der Regel deutlich niedriger als während der Erwerbszeit.
Die Entgeltumwandlung in einer Direktversicherung klingt kompliziert. Sie ist es aber nicht. Wir möchten Ihnen anhand eines konkreten Beispiels aufzeigen, wie sich die staatlichen Förderungen in Form einer Entgeltumwandlung für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer positiv auswirken.
Dabei hat Frau Mustermann entschieden, 50 € monatlich aus Ihrem versteuerten Einkommen, hier Eigenbeteiligung aus Nettolohn genannt, in eine Direktversicherung zu investieren. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber beteiligt sich mit ausschließlich dem verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 %. Sehen Sie dazu die aufklappbaren Module unterhalb.