betriebliche Alters­vorsorge (bAV)


betriebliche Alters­vorsorge

lohnt sich vor allem dann, wenn sich die Chefin oder der Chef an der Finanzierung beteiligt. Unter der betrieblichen Alters­vorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten einer betrieblichen Alters­vorsorge. Die Centberg GmbH - Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin - ist sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der richtige Ansprechpartner in allen Fragestellungen zur betrieblichen Alters­vorsorge.

 


Die häufigste Sparform ist die sogenannte Entgeltumwandlung.

Hier können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente (bAV) einsetzten beziehungsweise umwandeln. Der Staat fördert diese Umwandlung bis zu 292 € im Monat. Es fallen keine Sozialabgaben einschließlich Steuern an. Wer mehr sparen möchte, kann das bis zu 584 € und für den übersteigenden Beitrag von 292 € fallen keine Steuern (Lohn- und Einkommensteuer) an.  Zum sogenannten Entgeltumwandlungsbetrag muss der Arbeitgeber 15 % Zuschuss beisteuern. Er kann auch mehr und das stärkt die Altersrente spürbar. Betriebsrenten müssen in der Rentenphase versteuert werden. Allerdings ist der persönliche Steuersatz in der Rentenphase in der Regel deutlich niedriger als während der Erwerbszeit.

Die Entgeltumwandlung in einer Direktversicherung klingt kompliziert. Sie ist es aber nicht. Wir möchten Ihnen anhand eines konkreten Beispiels aufzeigen, wie sich die staatlichen Förderungen in Form einer Entgeltumwandlung für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer positiv auswirken.

Dabei hat Frau Mustermann entschieden, 50 € monatlich aus Ihrem versteuerten Einkommen, hier Eigenbeteiligung aus Nettolohn genannt, in eine Direktversicherung zu investieren. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber beteiligt sich mit ausschließlich dem verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 %. Sehen Sie dazu die aufklappbaren Module unterhalb.

Kann die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Vorgabe ist ausschließlich der Pflichtzuschuss im Rahmen der Entgeltumwandlung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Zuschuss pauschal erhöhen, oder andere Finanzierungen anbieten. 

  • Bei 15 Prozent Pflichtzuschuss entstehen den Arbeitgebern keine Kosten. Sie geben ausschließlich die Einsparungen aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen an die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer weiter. Oftmals ergibt sich sogar eine monatliche Einsparung in den Lohnnebenkosten für Arbeitgeber.
  • Arbeitgeber sind in der Gestaltung freiwilliger Zusatzleistungen frei. Sie können den Pflichtzuschuss um X-Prozent erhöhen, einen zusätzlichen pauschalen "Arbeitgeberbeitrag" zur betrieblichen Alters­vorsorge leisten oder gar eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bAV für die Mitarbeitenden anbieten.
  • Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Alters­vorsorgen sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und somit ein sehr attraktives Modell, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu binden.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Gruppen bilden. Beispielsweise eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und Loyalität zusätzlich in der bAV honorieren. 

Gibt es weitere Formen der betrieblichen Alters­vorsorge?

Ja. Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) kennt verschiedene Varianten / "Durchführungswege". Die am häufigsten genutzten sind die Direktversicherung und die Unterstützungskasse. Pensionskasse, Pensionsfonds oder Sozialpartnermodell sind weitere Möglichkeiten der betrieblichen Alters­vorsorge. Welcher Durchführungsweg für wen der richtige ist, klärt sich in einem Beratungsgespräch mit Ihrem Ver­sicherungs­makler in Berlin - der Centberg GmbH. 

Die betriebliche Alters­vorsorge für mein Unternehmen ist eine Chance. Gibt es auch Risiken?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat Klarheit geschaffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet aber auch, dass Unternehmerinnen und Unternehmer eine neue Herausforderung gestellt bekommen: Sie müssen sich auf einmal mit einem Thema beschäftigen, ohne vollständig aufgeklärt worden zu sein.

  • Wozu brauche ich eine Versorgungsordnung?
  • Welche Gefahren birgt die Übernahme bereits bestehender Verträge von neuen Mitarbeitern?
  • Welchem Gleichbehandlungsgrundsatz muss gefolgt werden und wo kann ich Unterschiede in der Finanzierung der bAV bei meinen Mitarbeitern machen?
  • Welchen Nutzen kann auch ich selbst aus der Betriebsrente haben?
  • Wie kann ich den Verwaltungsaufwand minimieren?
  • Welche Aufklärungspflichten habe ich nun konkret meinen Mitarbeitern gegenüber?
  • All diese Fragen möchten wir gern aufgreifen und verständlich erklären. Die Centberg GmbH betreut kleine und große Unternehmen in allen Fragen der betrieblichen Alters­vorsorge.

Lohnabrechnung ohne betriebliche Alters­vorsorge

Lohnabrechnung mit betrieblicher Alters­vorsorge: Sie sehen hier konkret die Zusatzförderung durch Staat und Arbeitgeber*in

Wer bezahlt die betriebliche Alters­vorsorge / den Vertrag?

Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber. Die Verrechnung erfolgt direkt in der Gehalts- bzw. Lohnabrechnung monatlich.


Vergleich und Angebot Betriebl. Alters­vorsorge

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.



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