Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV)


Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) ist für alle notwendig, die der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung unterliegen. Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind im Sozialgesetzbuch festgelegt und überwiegend einheitlich. Je nach gewählter Krankenkasse können Sie aber bestimmte Zusatzleistungen hinzuwählen. Zudem unterscheidet sich je Krankenkasse der Zusatzbeitrag. Gern ver­gleichen wir für Sie Beiträge und Leistungen im Detail – damit Sie entscheiden können, welche Krankenkasse die richtige für Sie ist. Nachfolgend erhalten Sie schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen. Wünschen Sie eine Beratung? Dann kommen Sie gern auf uns zu. Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin – die Centberg GmbH – bietet persönliche, online-basierte und telefonische Beratungstermine an.tz an Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse an.


Wie hoch ist mein Beitrag?

Das hängt von Ihrem Erwerbsstatus und Ihrem Einkommen ab. 

Wer muss sich zwingend in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ver­sichern?

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung trifft insbesondere auf die folgenden Per­sonengruppen zu. Achtung, es kann Ausnahmen geben.

  • sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unterhalb der geltenden Jahresarbeitseintgeltgrenze (JAEG, 2022: 64.350 € brutto pro Jahr) verdienen
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld
  • Auszubildende 
  • Praktikantinnen und Praktikanten, die ein berufspraktisches Praktikum ohne Entgelt absolvieren
  • Rentnerinnen und Rentner, wenn sie bis Renteneintritt ebenso pflichtig waren
  • Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten
  • Per­sonen ohne anderem Anspruch auf Krankenabsicherung, die der GKV zuzuordnen sind

Kann ich mich auch freiwillig gesetzlich ver­sichern?

Oft gibt es die Möglichkeit. Allerdings nicht immer. Ob auch bei Ihnen, prüfen wir gern.

Macht ein GKV-Wechsel Sinn?

Die Unterschiede der gesetzlichen Krankenkassen sind im Detail.  95 %  der Leistungen sind gleich und durch den Gesetzgeber und das Sozialgesetzbuch vorgeschrieben. Dennoch können Nuancen und Zusatzbeiträge unterschiedlich sein und je nach individueller Konfiguration auch ein Entscheidungskriterium für Sie darstellen. Also zögern Sie nicht, uns anzusprechen.


Wie funktioniert der Wechsel in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV)?

Seit 2021 wurde der Wechsel der Krankenkassen deutlich vereinfacht.  Sie können Ihre Krankenkasse wechseln, sobald Sie 12 Monate bei der bisherigen Kasse versichert waren. Dies ist die Mindestvertragsdauer bei einer Krankenkasse (Statuswechsel ausgenommen). Wünschen Sie nun den Wechsel, reicht ein Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl. Eine Kündigung der Vorversicherung müssen Sie nicht aussprechen. Das erledigt die neue Kranken­ver­si­che­rung für Sie.

Ich habe mich selbstständig gemacht und möchte in der GKV bleiben. Was gilt es zu beachten?

Zur Ermittlung Ihres Beitrages für Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung möchte die Krankenkasse gern wissen, welche Einkünfte Sie voraussichtlich oder schon tatsächlich erzielen. Seien Sie gewissenhaft und geben realistische Werte zur Beitragsbemessung an. Denn die Krankenkasse wird in regelmäßigen Abständen nachfragen und auch Steuerbescheide anfordern. Ergibt sich dann, dass Ihr Einkommen deutlich höher war und der Beitrag für Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung nicht angepasst wurde, so können schnell hohe Nachforderungen durch die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung entstehen. 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Kommen Sie gern auf uns zu. 

Man hört es überall: Die gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen haben große Defizite und müssen die Beiträge zum Jahreswechsel anpassen. Gilt es jetzt zu handeln?

Fakt ist, dass die gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen mit den Kosten überlastet sind. Das Resultat sind Milliardenzahlungen durch Bund und Steuerzahler*innen, um das Defizit auszugleichen. Parallel müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Defizite in Zukunft zu reduzieren bzw. die Finanzierung der Gesundheitsleistungen zu stemmen.  Sicher scheint, dass die Kassenbeiträge (Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung) per 01.01.2023 angehoben werden müssen. Dies erfolgt insbesondere durch:

 Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Sie entscheidet, ab welchem Einkommen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung entfällt. Durch die Anhebung der JAEG werden zukünftig weniger Beitragszahler diese "Schallmauer" durchbrechen und somit sind zukünftig mehr Per­sonen versicherungspflichtig.

 Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BMG). Sie legt fest, welches monatliche Einkommen (maximal) herangezogen wird für die Beitragsberechnung des individuellen Kranken- und Pflegebeitrages jeder Person. Die Folge ist ein erhöhter Beitrag für die Per­sonen, die bisher schon über der JAEG und bisher geltenden Beitragsbemessungsgrenze verdient haben und freiwillig gesetzlich versichert sind.

 Anhebung des Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkasse. Er wird individuell je nach Krankenkasse festgelegt.

Ob Sie handeln können und sollten, gilt es im gemeinsamen Austausch herauszufinden. Wir können Ihnen auf Basis Ihrer Angaben und persönlichen Wünsche eine Empfehlung aussprechen. Aber wichtig ist zu wissen, dass die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­ver­si­che­rung nicht aus Einsparungs-Motiven heraus getroffen werden sollte und die centberg GmbH dies auch nicht tut.

 


Vergleich und Angebot Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


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