Die gesetzliche Krankenversicherung stellt eine Grundversorgung dar. Und so ist es sogar im Sozialgesetzbuch Paragraph 12 SGB V Wirtschaftlichtkeitsgebot festgeschrieben: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
Sofern Sie nicht eine ausreichende Versorgung, sondern eine gute medizinische Versorgung wünschen, so gilt es privatärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die sind privat aus eigener Tasche zu bezahlen, oder über eine Krankenzusatzversicherung abzusichern.