Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV)


Private Kranken­ver­si­che­rung

ist eine Alternative zur Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. In der privaten Kranken­ver­si­che­rung können Sie aktiv Ihre Gesundheitsversorgung (Leistungsumfang) und Ihren Beitrag mitgestalten. Ob der Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen. Nachfolgend möchten wir Ihnen schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen geben. Sie ersetzen allerdings keine Beratung. 


Kann ich in die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) wechseln?

Der Gesetzgeber hat hier klare Voraussetzungen geschaffen, unter denen die Wahlmöglichkeit eröffnet wird:

  • Sozialversicherungspflichtig Angestellte mit einem Brutto-Jahreseinkommen oberhalb der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG; 2024: 69.300 € p.a.)
  • Selbstständige / nicht sozialversicherungspflichtig Angestellte
  • Beamtinnen und Beamte
  • Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter
  • Studentinnen und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen

Ich bin in der PKV und unzufrieden. Was kann ich tun?

Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage. Es muss zunächst geklärt werden, warum Sie unzufrieden sind und individuell geprüft werden, in welcher Situation Sie sich befinden. Sprechen Sie uns einfach an und wir prüfen, welche Lösungen zur Verfügung stehen. Nutzen Sie für eine solche Entscheidung grundsätzlich einen Spezialisten, denn die Kranken­ver­si­che­rung ist ein permanenter Wegbegleiter!

Wovon hängt mein Beitrag in der privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) ab?

Der Beitrag für die Kranken­ver­si­che­rung ist insbesondere von folgenden Rahmenbedingungen abhängig:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Leistungsumfang

Kann der Beitrag "bezahlbar" im Alter bleiben?

Ja, das kann er. In der privaten Kranken­ver­si­che­rung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, den Beitrag unmittelbar und auch in Zukunft signifikant zu steuern / kontrollieren.

Sprechen Sie uns an. Die centberg GmbH ist seit 18 Jahren Ver­sicherungs­makler in Berlin Brandenburg und Experte im Bereich Kranken­ver­si­che­rung. Wir sprechen offen und Klartext mit Ihnen. 


Mehrwerte Private Kranken­ver­si­che­rung

 Sie entscheiden, welche Leistungen Bestandteil Ihres Vertrages und somit Ihrer Gesundheitsversorgung sind.

 Privatärztliche Versorgung ist kein Mythos, sondern Realität. Sie profitieren von geringeren Wartezeiten, individuellen Behandlungsmethoden und modernen Medikamenten. 

 Es gibt bestimmte medizinische Leistungen, die keine hohe Relevanz für Sie haben. Sie haben die Wahl, bestimmte Leistungen zu begrenzen oder gar nicht zu vereinbaren.

 Stationäre Aufenthalte sind kein Erholungsurlaub. Sofern Sie wün­schen, können Sie wahlärztliche Leistungen vereinbaren.

 Die private Kranken­ver­si­che­rung ist kapitalgedeckt. Es werden aus Ihren Beiträgen persönliche Alterungsrückstellungen gebildet, die im Alter zur Stabilierung oder gar Senkung der Beiträge genutzt werden.  

 Beiträge können verändert werden. Vereinbarte Leistungen hingegen sind garantiert und können nicht verändert werden.

 Sie sind jung und haben gesundheitlich keine Probleme? Dann winkt Ihnen je nach gewähltem Anbieter und Tarif eine Beitragsrückerstattung für Leistungsfreiheit.

Unbedingt zu beachten

 Die private Kranken­ver­si­che­rung ist kein "Kostensparmodell". Sofern Beitragseinsparungen zur Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bestehen, sollte zumindest ein Teil genutzt werden, um eine zusätzliche Beitragsentlastung im Alter zu installieren oder zu stärken.

 Die richtige Wahl des Anbieters und Tarifes ist nicht einfach. Nicht alle Tarife sind geeignet; einige Tarife  besitzen potentielle Kostenfallen / versteckte Selbstbeteiligungen.

 Es gibt keine Familienversicherung in der privaten Kranken­ver­si­che­rung. Für jede einzelne Person fällt ein eigener Beitrag an.

Kur und Rehabilitation - Unterschiede

Bei diesen beiden Begriffen kommt es im Zusammenhang mit der Frage, welches System (GKV oder PKV) das für den Kunden richtige System ist, oft zu Missverständnissen. Daher möchten wir Ihnen kurz und knackig den Unterschied erklären.

Kuren sind präventive Maßnahmen, die der Vorbeugung von Krank­hei­ten dienen. Kuren sind in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung grundsätzlich Gegendstand des Leistungsumfangs, die auf Antrag übernommen werden können.

In der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind Kuren unter Umständen nicht obligatorisch mitversichert - es kommt auf den Tarif an. Sie können Kurkosten allerdings zusätzlich ver­sichern.

Rehabilitationsmaßnahmen sind hingegen Behandlungen oder Maßnahmen, die infolge einer Erkrankung oder eines Unfalss ergriffen werden. Sie dienen der Heilung, Linderung oder Verbesserung des körperlichen Zustands und sind selbstverständlich Bestandteil der gesetzlichen und der privaten Kranken­ver­si­che­rung.

Anwartschaft abschließen - wozu und was ist das eigentlich?

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Anwartschaftsversicherung notwendig, sinnvoll oder gar unentbehrlich sein kann. Zunächst soll geklärt werden, was eine Anwartschaftsversicherung überhaupt ist.

Was ist eine Anwartschaft?

Die Anwartschaftsversicherung sichert der versicherten Person das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Kranken­ver­si­che­rung beim Vertragspartner / bei der Versicherungsgesellschaft abzuschließen - ohne erneuter Gesundheitsprüfung. Im Gegenzug zahlt der Versicherte einen monatlichen Beitrag - der ist in der Regel sehr gering. Es kommt darauf an, welche Art der Anwartschaftsversicherung geführt wird.

Arten der Anwartschaft

Kleine Anwartschaft

Sie sichert dem Vertragsinhaber den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Antrags der Anwartschaft. Bei Aktivierung der Kranken­ver­si­che­rung werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Allerdings gilt das Eintrittsalter der versicherten Person bei Aktivierung der Kranken­ver­si­che­rung - nicht bei ursprünglichem Abschluss. Der Beitrag ist hier sehr gering. 

 sichert den Gesundheitszustand und Eintrittsrecht in PKV

 keine Alterungsrückstellungen; Beitrag bemisst sich am Alter bei Aktivierung der Kranken­ver­si­che­rung

Große Anwartschaft

Sie sichert dem Vertragsinhaber den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Antrags der Anwartschaft. Auch hier werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Darüber hinaus gilt das Eintrittsalter von ursprünglichem Antrag der Anwartschaft. Der Beitrag ist höher als bei der kleinen Anwartschaft. Dafür ist der Beitrag der Kranken­ver­si­che­rung bei Aktivierung günstiger, als bei Aktivierung einer kleinen Anwartschaft. Denn es werden Alterungsrückstellungen gebildet während der Anwartschaftsphase.

 sichert den Gesundheitszustand und Eintrittsrecht in PKV

 bildet Alterungsrückstellungen; Beitrag bemisst sich am Alter bei ursprünglichem Vertragsabschluss der Anwartschaft

Wer braucht eine Anwartschaft?

 Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, die während der Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Dies trifft insbesondere auf Polizistinnen und Polizisten zu. Es hängt mitunter aber auch vom Bundesland ab.  Hier wird während der Ausbildung die kostenfreie Krankenversorgung über den Dienstherrn sichergestellt. Nach der Ausbildung gibt es zwei verschiedene Varianten:

  1. Die Heilfürsorge endet nach der Ausbildung; die Person hat nun Anspruch auf Beihilfe. 
  2. Die Heilfürsorge wird während dem Berufsleben als aktive Beamtin oder aktiver Beamter weiter gewährt und endet erst mit Pensionseintritt. Dann erlischt die freie Heilfürsorge und der Beihilfeanspruch wird aktiviert.

Für beide Szenarien gilt es vorzusorgen. Denn der aktive Beihilfeanspruch kann nur dann genutzt werden, wenn parallel eine private Kranken­ver­si­che­rung abgeschlossen wurde; eine sogenannte Restkostenversicherung. Denn die Beihilfe übernimmt "nur" einen bestimmten Prozentsatz der entstehenden Krankheitskosten. Der liegt zwischen 50 und 80 Prozent. Die restlichen 50 bis 80 Prozent müssen privat abgesichert werden.

Der Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung ist grundsätzlich mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen verbunden. Mit bestimmten Vorerkrankungen ist eine Versicherbarkeit womöglicht nicht mehr gegeben, oder nur zu erschwerten Konditionen (also teurer). Daher wird von Beginn an empfohlen, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Ob groß oder klein, hängt davon ab, wie weit entfernt der aktive Beihilfeanspruch in der Zukunft sein wird. Je länger der Zeitpunkt zur Aktivierung der Kranken­ver­si­che­rung entfernt ist, desto mehr empfehlen wir den Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung. So wird gewährleistet, dass die Prämien in 30+ Jahren weiterhin finanzierbar sind und genug Alterungsrückstellungen als Vorsorge für die Pension gebildet wurden.

 Soldatinnen und Soldaten (Berufssoldat*innen und Soldat*innen auf Zeit) haben während ihres aktiven Dienstes in der Regel Anspruch auf freie Heilfürsorge. Erst nach dem Berufsleben als Soldat*in endet der Heilfürsorgeanspruch und der Beihilfeanspruch beginnt. Achtung: Heilfürsorgeanspruch besteht nur für die Soldatin oder den Soldaten selbst. Für Familienangehörige (Kinder und ggfs. Ehepartner*in) ist unmittelbarer Beihilfeanspruch gegeben.

 Berufsfeuerwehr. Hier ist ebenso zu prüfen, wie die Regelung im Bundesland bzw. des zuständigen Dienstherrn getroffen wurde.

  1. Beihilfe von Beginn an, oder
  2. Heilfürsorge während Berufsleben und Beihilfeanspruch erst nach Berufsleben

 angehende Beamtinnen und Beamten / angehende Lehrerinnen und Lehrer (z.B. während des Referendariats)

 Heilfürsorge-Berechtigte. Heilfürsorgeanspruch hat nur die Person, die aktiv in einem der benannten Berufe selbst tätig ist. Familienangehörige sind unter Umständen unmittelbar beihilfefähig. Auch hier lohnt sich die Anwartschaft: Geburt eines Kindes. Mit der richtigen Anwartschaft der Mutter oder des Vaters kann das Kind unmittelbar in der Beihilfe die passende private Kranken­ver­si­che­rung erhalten aufgrund der Nachversicherung - ohne Gesundheitsfragen.

 Bereits privat Krankenvollversicherte. Auch bereits privat Krankenvollversicherte können aus verschiedenen Gründen vorübergehend eine Anwartschaftsversicherung abschließen:

  1. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird angepasst und die versicherte Person wird auf einmal pflichtig in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Es kann sinnhaft sein, die erworbenen Ansprüche zu sichern und den bisherigen Kranken­ver­si­che­rungsschutz in Form einer Anwartschaft zu "erhalten".
  2. Die versicherte Person zieht für einen vorübergehnden Zeitraum in das Ausland und es ist damit zu rechnen, dass nach Rückkehr in Deutschland keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung eintritt. Insbesondere hier gilt es mit einer Anwartschaft vorzusorgen.

 Es ist absehbar, dass die Versicherungspflicht in Zukunft entfällt und die Möglichkeit zum Eintritt in die private Kranken­ver­si­che­rung soll schon frühzeitig gesichert werden.

Beitragsanpassung meiner privaten Kranken­ver­si­che­rung 

Eine Beitragsanpassung ist zunächst mal für die Kundinnen und Kunden immer ärgerlich.  Die Beitragsanpassung der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist langfristig unvermeidlich und grundsätzlich kein Grund für Panik.  Dennoch ist Beitragsanpassung nicht gleich Beitragsanpassung. Auch hier ist die individuelle Situation und insbesondere der gewählte Versicherer und Tarif zu betrachten. Die Centberg GmbH ist Experte in der privaten Kranken­ver­si­che­rungswelt und berät Sie ehrlich und transparent über Ihre Möglichkeiten. Kommen Sie gern auf uns zu, auch wenn der Vertrag nicht durch uns vermittelt wurde. Wir können nicht in die Zukunft sehen. Wir können aber anhand der Fakten und Erkenntnisse sehr wohl bewerten, wohin die Reise gehen könnte.

Hinweis. Oftmals wissen wir bereits vorab, ob Versicherer Anpassungen durchführen müssen, oder nicht.


Vergleich und Angebot Private Kranken­ver­si­che­rung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Private Kranken­ver­si­che­rung kurz erklärt


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