Riester-Rente


Riester-Rente

ist sinnvoll für Angestellte mit Kindern. Sie können die staatlich geförderte Riester-Rente nutzen. Besonders attraktiv ist dieses Vorsorgemodell, wenn durch die Erwachsenen- und Kinderzulagen der monatliche Eigenbeitrag gering ist. Die Zulagen sind attraktiv. Die versicherte Person erhält jährlich 175 € vom Staat und für jedes Kind 185 € (geboren vor 2008) beziehungsweise 300 € für ab 2008 geborene Kinder, wenn jährlich vier Prozent des Bruttogehalts des Vorjahres in den Vertrag eingezahlt werden. Die Kindergeldzulage gibt es solange, solange Kindergeld bezogen wird. Eine Kapitalauszahlung ist nicht vorgesehen und erbberechtigt sind ausschließlich Ehepartnerinnen und Ehepartner und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sie erhalten eine Sonderzuwendung in Höhe von 200 €, wenn Sie unter 25 sind und einen Riester-Vertrag besparen.


Es ist doch bekannt, dass Riester-Verträge nicht effektiv sind und wenig Sinn machen.

Das ist die öffentliche Wahrnehmung und jeder hat diese Aussage schon einmal gehört. Die Wahrheit ist aber eine andere. Der Riester-Vertrag ist eine Sonderform der Alters­vorsorge und unterliegt bestimmten Rahmenbedingungen. Insbesondere ist eine korrekte Beratung gefragt. Wer merkt sich schon im Detail, wie viel Eigenbeitrag geleistet werden muss, um die vollen Zulagen abzuschöpfen? Wer merkt sich schon, welche staatlichen Zulagen wann geleistet werden? Aus diesem Grund ist die Aufklärung und Beratung zu diesem Produkt wichtig.  Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin - die Centberg GmbH - prüft ganz individuell, ob ein Riester-Vertrag für Sie sinnvoll sein kann, oder nicht.

Gerade wenn Ihr Budget knapp ist und nicht viel Geld für Alters­vorsorge aufgewendet werden kann, lohnt sich ein Blick auf Riester. 

Bin ich förderfähig und kann "riestern"?

Riester-fähig sind in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.  Aber auch Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Arbeitssuchende können unter bestimmten Rahmenbedingungen "riestern".


Lassen Sie auch Ihren "alten" Riester-Vertrag überprüfen.

Häufig begegnen uns "alte" Riester-Verträge, die seit Jahren beitragsfrei sind, oder nicht mehr aktiv betreut werden. Die jährlichen Zulagebescheinigungen wandern oft unbeachtet in den Versicherungsordner oder/und Beiträge werden bezahlt, aber nicht an die Lebenssituation angepasst. Dabei ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob sich bestimmte Faktoren verändert haben:

 Hat sich das Einkommen verändert?

 Sind Zulagen entfallen oder werden Zulagen nicht in vollem Maße gezahlt?

 Wie hat sich überhaupt das Vertragsguthaben entwickelt und welche Rentenansprüche habe ich schon erwirtschaftet?

All diese Fragen müssen regelmäßig gestellt werden, um eine seriöse Bewertung eines Riester-Vertrages vornehmen zu können und natürlich, um die volle Wirkung eines Riester-Vertrages auszuschöpfen.

Warum sind die Kosten eines Riester-Vertrages so hoch?

Natürlich sind Riester-Verträge oft mit erhöhten Kosten belastet. Leider liegt das insbesondere am Verwaltungsaufwand "Riester-Zulagen". Inzwischen wurde das Verfahren zur Gewährung und Prüfung der Riester-Zulagen vereinfacht. Dennoch ist festzuhalten, dass in dieser Form der Alters­vorsorge auch für den Anbieter meist ein höherer Aufwand entsteht, als bei anderen Versicherungslösungen der Vorsorge.

Riester-Vertrag kündigen. Warum ist das keine gute Idee?

Kündigen Sie einen Riester-Vertrag und wün­schen die Auszahlung des Guthabens, so ergeben sich in den meisten Fällen erhebliche Nachteile:

 Alle Riester-Zulagen gehen verloren; denn der Riester-Vertrag gilt der Alters­vorsorge und nur dafür sind die Zulagen gedacht; eine Kapitalisierung gilt als schädliche Verwendung.

 Die gezahlten Abschlusskosten des Vertrages wurden "umsonst" entrichtet und schmählern das Kapital weiter.

 erwirtschaftete Rendite aus dem Riester-Vertrag müssen versteuert werden.

Lösungen. Natürlich kann im Einzelfall eine Kündigung dennoch eine Alternative sein. Ein Beispiel könnte sein, das Kapital zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu nutzen. Alternativ gilt zu prüfen:

 Anbieterwechsel: Sofern der bisherige Anbieter aus nachvollziehbaren Gründen nicht die gestellten Ziele erfüllt, können Sie den Anbieter wechseln. Dabei ist eine Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen Anbieter und Vertrag grundsätzlich möglich.

 Beitragsfreistellung: Der Vertrag wird ruhend gestellt und das gesparte Kapital wird mit Rentenbeginn verrentet.

 Überprüfung des Verlaufs und Optimierung. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf den bisherigen Verlauf Ihres Vertrages werfen. Möglicherweise konnte Ihr Riester-Vertrag bisher noch nicht seine volle Wirkung entfalten, weil die Zulagen nicht vollständig geflossen sind, oder andere Rahmenbedingungen nicht optimal genutzt wurden.


Vergleich und Angebot Riester-Rente

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Riester kurz erklärt


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