Risiko­lebens­ver­si­che­rung


Risiko­lebens­ver­si­che­rung

ist für jeden sinnvoll und geeignet, der für Hinterbliebene im Falle des eigenen Todes Vorsorge treffen möchte. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Kapital für die überlebende Partnerin oder den überlebenden Partner, Kapital zur Tilgung von (gemeinsamen) offenen Verbindlichkeiten, oder zusätzliche finanzielle Kraft für die Kinder sind nur einige Beispiele. Die Centberg GmbH – Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin – berät Sie konkret und in jeder Phase Ihres Lebens. Nachfolgend erhalten Sie schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen.


Wann zahlt die Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

Sie zahlt beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme.

Wovon hängt der Beitrag einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung ab?

Insbesondere von der gewünschten Versicherungssumme, der gewünschten Laufzeit des Vertrages und dem individuellen Risiko:

  • Alter der versicherten Person
  • Gesundheitszustand der versicherten Person
  • Raucherstatus
  • Gibt es gefahrenerhöhende Freizeitaktivitäten? (Motorsport, Tauchen, Fallschirmspringen…)
  • Berufsbild

Können Zusatzleistungen in der Risiko­lebens­ver­si­che­rung gewählt werden?

Ja. Gegen Mehrbeitrag können auch zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden:

  • Vorgezogene Todesfallleistung. Wenn eine Diagnose mit einer Lebenserwartung von beispielsweise weniger als 12 Monate gestellt wird.
  • Verlängerungsoption der Laufzeit des Vertrages
  • Sofortleistungen bei bestimmten Erkrankungen

Zahlt die Risiko­lebens­ver­si­che­rung bei Ende des Vertrages eine Leistung, wenn der Todesfall nicht eingetreten ist?

In der Regel nein. Außer, Sie vereinbaren mit dem Versicherer Kapitalbildung. Das führt allerdings zu höheren Beiträgen und ist in der Regel nicht wirtschaftlich.


Achtung: Steuerliche Besonderheiten bei der Auszahlung einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Die Auszahlung einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung unterliegt zunächst der sogenannten Erbschaftsteuer. Dort ist geregelt, bis zu welcher Summe Auszahlungen steuerfrei sind und ab welchem Betrag sie versteuert werden muss.
 Bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern beträgt der Erbschaftsteuer-Freibetrag aktuell 500.000 €.
 Bei unverheirateten Partnerinnen und Partnern hingegen nur 20.000 €.

Was kann getan werden, um steuerliche „Probleme“ zu vermeiden?
 Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung „über Kreuz“.

Dabei ver­sichern sich Partner*innen oder Menschen, die sich gegenseitig absichern möchten, „über Kreuz“. Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer*in) und Beitragszahler*in ist die begünstigte Person und versicherte Person die, dessen Leben abgesichert wird gegen den Todesfall. So liegt keine Erbschaft vor und die Leistungen aus dem Vertrag wird nicht gemäß Erbschaftsteuer versteuert.
Diese Form ist im Übrigen bei Weitem nicht nur für unverheiratete Paare interessant. Sofern Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften ein gewisses Vermögen im Falle des Todes hinterlassen (Immobilien, Wertpapiere, hohe Geldbeträge…), so sind auch die Freigrenzen für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner*innen schneller erreicht, als erwartet.  
Kommen Sie auf uns zu, bevor Sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen. Auch dann, wenn die Bank im Rahmen eines Immobiliendarlehens eine solche Absicherung fordert.


Vergleich und Angebot Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


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