Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

ist für jeden sinnvoll, der gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist. Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen wurden in den letzten Jahren erheblich gekürzt und Beiträge wurden gleichzeitig erhöht. Bestimmte Zahnbehandlungen erfordern inzwischen Eigenbeteiligungen der Betroffenen. Zahnersatz wird durch sogenannte Festkostenzuschüsse bezuschusst. Die Restkosten können erheblich sein. Nachfolgend möchten wir Ihnen schnelle Antworten auf oft gestellte Fragen geben. Sie ersetzen allerdings keine Beratung.


Warum benötige ich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die beliebteste Ergänzung der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Und das hat einen guten Grund. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung leistet nur sehr begrenzt für Zahnbehandlung und insbesondere Zahnersatz (Festkostenzuschüsse). Die Folgen sind teilweise erhebliche Eigenanteile, die aus dem Privatvermögen bezahlt werden müssen. Dagegen können Sie sich mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schützen.

Wie ergibt sich der Beitrag?

  • Der Beitrag der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ermittelt sich insbesondere durch das Alter der versicherten Person.
  • Auch kann es eine Rolle spielen, ob bereits fehlende Zähne oder zahnmedizinische Vorerkrankungen bei Antragstellung bestehen.
  • Nicht zuletzt ist entscheidend, welcher Leistungsumfang gewählt wird. Zwischen 30 Prozent bis 100 Prozent Erstattung bietet der "Versicherungsdschungel" eine Vielfalt an Leistungsniveau.  Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung und Kieferorthopädie sind ebenso zu berücksichtigen.

Lassen Sie sich nicht verunsichern und sprechen Sie uns an. Ihr Ver­sicherungs­makler in Berlin - Centberg GmbH - berät Sie umfassend und vergleicht auf Wunsch verschiedene Varianten für Sie.

Was muss ich vor dem Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung beachten?

Bevor Sie eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen, sollten Sie insbesondere folgende Rahmenbedingungen beachten:

  • In den meisten Fällen wird eine Zahnstaffel vereinbart. In den ersten Jahren ist die maximal erstattungsfähige Leistung im Bereich Zahnersatz summarisch begrenzt. Lassen Sie sich unbedingt aufklären, wie die Zahnstaffel funktioniert. Manche Versicherer vereinbaren auch eine übergreifende Zahnstaffel für Zahnbehandlung und Zahnersatz.
  • Ist die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung als reiner Risikobeitrag kalkuliert, so ist der Beitrag nicht konstant kalkuliert. Es steht von Beginn an fest, mit welchem Alter welcher Beitrag fällig wird. 
  • Tarife, die trotz angeratener Zahnbehandlungsmaßnahme abgeschlossen werden können, haben in der Regel ebenso Leistungsbegrenzungen. Hierzu ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen erforderlich. 
  • Kieferorthopädie wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer leisten für kieferorthopädische Maßnahmen, einige nicht und wiederum andere leisten begrenzt. 

Es ist bereits eine Maßnahme angeraten worden. Kann ich noch abschließen?

Ja und nein. Die Versicherungswelt ist groß und die Anbieter reagieren sehr unterschiedlich auf diese Frage. Es gibt in der Tat auch Tarife, die trotz einer angeratenen Behandlung sehr solide leisten und den Eigenbeitrag minimieren oder gar entfallen lassen. Zeitgleich wird sichergestellt, für zukünftige, noch nicht feststehende Behandlungen sogar im vollen Maße Versicherungsschutz herzustellen. Dennoch ist es ratsam, die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung vor dem eingetretenen Versicherungsfall zu wählen.


Was gilt denn für Heilfürsorge-Berechtigte?

Polizistinnen und Polizisten, Soldatinnen und Soldaten vereint nicht nur ein besonders intensives Berufsbild. Viele von ihnen haben Anspruch auf Heilfürsorge, eine kostenfreie Krankenversorgung durch den Dienstherrn. Die freie Heilfürsorge ist im Leistungsumfang etwa vergleichbar mit der Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. So ist auch die zahnmedizinische Versorgung begrenzt und schützt keineswegs vor hohen Eigenbeteiligungen. Daher ist auch für Heilfürsorge-Berechtigte eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die Empfehlung. 


Vergleich und Angebot Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
centberg GmbH hat 5,00 von 5 Sternen 231 Bewertungen auf ProvenExpert.com